Betriebliches Eingliederungsmanagement
Thema
Betriebliches Eingliederungsmanagement – Mitarbeitergesundheit zwischen Pflicht und
Kür
Hintergrund
Dass Betriebliches Eingliederungsmanagement eine gesetzliche Pflichtleistung ist, welche der
Arbeitgeber gemäß Paragraph §167 Abs. II SGB IX zu erbringen hat, ist bekannt. Aber was macht
ein gutes BEM aus? Wie kann der BEM Prozess effizient gestaltet werden und welche Akteure
arbeiten dabei zusammen? Wo liegen die Chancen, aber auch die Grenzen im BEM?
Zielsetzung
Die Teilnehmenden erfahren, welche Anforderungen Arbeitgeber im betrieblichen
Eingliederungsmanagement erfüllen müssen und welche Chancen sich aus einem gut gemachten
BEM darüber hinaus ergeben können – für alle betrieblichen Beteiligten. Fragen aus der
Umsetzungspraxis sind herzlich willkommen!
Format
Virtuelle Präsentation und Austausch (1 Stunde)
Unser Angebot richtet sich an Personalleiter, Personalreferenten, Führungskräfte mit
Personalverantwortung und BEM-Beauftragte von Unternehmen.
Termin
Online, 13.11.2023, 10:00 – 11:00 Uhr
Vor- und Nachbereitung
keine
Anbieter/Ort/Anmeldung
FAW gGmbH, Servicezentren für betriebliche Gesundheit und individuelle Teilhabe (GuT) NRW,
Online
Eugenie Sterk: eugenie.sterk@faw.de